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Warum schulen und sensibilisieren?

Eine Datenschutzschulung ist ein wichtiges Instrument, um DS-GVO-konform zu arbeiten. Dadurch werden Ihre Mitarbeitenden sensibilisiert, um den Datenschutz im Unternehmen zu etablieren. Ein sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten ist Aufgabe des Verantwortlichen, aber Ihre Mitarbeitenden führen diesen letztlich aus.

 

Was bieten wir an?

Eine gesetzliche Pflicht zur Schulung  Ihrer Mitarbeitenden besteht zwar nicht explizit, sie ergibt sich jedoch aus den einzelnen Aufgaben, die Ihre Mitarbeitenden übernehmen. Für diese müssen sie qualifiziert werden. Darunter fallen z. B.:

  • Meldepflichten bei Datenpannen,
  • Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen (Kunden werden sich direkt an Ihre Mitarbeiter mit Anfragen wenden),
  • Löschpflichten (Daten dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden),
  • Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO.

Nicht zu vergessen sind spezielle Schulungen, beispielsweise für Betriebsräte oder Mitarbeitende, die z. B. mit besonders sensiblen Kundendaten Umgang haben. Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir dafür verantwortlich, auch die Mitarbeitenden des Unternehmens zu allen Themen des Datenschutzes zu unterrichten und zu beraten. Wir führen daher gern entsprechende Schulungen für Ihr Unternehmen durch. Die Schulungen / Sensibilisierungen können vor Ort, online oder per E-Mail erfolgen.