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Warum ein Löschkonzept?

Im Datenschutzrecht besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind und zudem auch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Löschung entgegensteht. Durch die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurden diese Löschpflichten nochmals erheblich erweitert. Bei Nichtbeachtung drohen jetzt hohe Bußgelder. Daher ist die Implementierung eines DS-GVO-konformen Löschkonzepts eng mit der Umsetzung handels- und steuerrechtlicher sowie weiterer Aufbewahrungspflichten verbunden, die zudem eine genaue Kenntnis der Datenflüsse im Unternehmen und ggfs. eine Bestandsaufnahme erfordern.

Was bieten wir an?

Ein Löschkonzept ist stets ein auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenes und individuell ausgestaltetes System, welches unter Berücksichtigung der bestehenden Verfahren, Systeme und Prozesse im Unternehmen das Vorgehen zur Kategorisierung und Zuordnung zu entsprechenden Löschfristen personenbezogener Daten definiert. Die Erarbeitung eines Löschkonzepts stellt damit zumeist einen komplexen und ressourcenintensiven Prozess dar. Im Kern geht es darum, anhand unterschiedlicher Prüfschritte ein Grundgerüst der Datenflüsse zu entwerfen, eine Zuordnung zu Löschzeitpunkten herzustellen und diese anschließend mit den systemseitigen Gegebenheiten zu verknüpfen bzw. darin umzusetzen. Hier ist es wichtig, strukturiert vorzugehen. Damit Sie hier gut aufgestellt sind, unterstützt Sie unser Datenschutz-Team beim gesamten Prozess der Erstellung und Implementierung eines Löschkonzepts.