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Warum Beschäftigtendatenschutz?

Von der ersten Stellenausschreibung bis zum Ausscheiden eines Mitarbeiters hat Ihr Unternehmen für die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Beschäftigten (Bewerber, aktive und inaktive Beschäftigte) Sorge zu tragen. Dazu gehört die transparente und umfängliche Information der Betroffenen über die erfolgende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das Unternehmen ebenso wie die Einholung der erforderlichen Einwilligungen für alle Datenverarbeitungen, die über das zwingend erforderliche Maß der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses hinausgehen, wie der Aushang von Mitarbeiterfotos im Betrieb oder deren Veröffentlichung in der Mitarbeiterzeitung oder den betrieblichen Online-Präsenzen.

Wann und wie ist der Betriebsrat als Mitarbeitervertretung in die Gestaltung der betrieblichen Regeln zu Datenschutz, IT oder der Frage, ob eine private Nutzung des betrieblichen Internets in den Pausenzeiten gestattet sein soll, einzubeziehen? Was ist bei Videoüberwachung zu beachten? Alles Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, die Sie als Arbeitgeber rechtskonform, aber auch praxisorientiert und unternehmensspezifisch beantworten müssen.

Was bieten wir an?

Unsere Datenschutz-Experten unterstützen und beraten Sie beim Recruiting via postalischer oder elektronischer Bewerbung oder auch via Bewerberportal. Von der ersten Information eines neuen Mitarbeiters zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen, über seine Verpflichtung zur Vertraulichkeit unter transparenter und vollständiger Information über seine Rechte und Pflichten, von der datenschutzkonformen Auswahl und Einrichtung neuer IT über die Klärung der Frage, ob und wie Ihre Mitarbeitervertretung einzubeziehen ist, wo immer personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter betroffen sind, unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung unternehmensspezifischer und praxisnaher Lösungen.

Nicht zuletzt begründet durch unsere Nähe zur VUV-Vereinigte Unternehmerverbände Aachen, blicken unsere Datenschutz-Experten auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit den Betriebsparteien und dem interessengerechten Abgleich der unterschiedlichen Verhandlungspositionen zurück, ohne hierbei die Neutralität und den Blickwinkel für den Datenschutz zu verlieren.