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Warum Betroffenenrechte?

In  dritten Kapitel  legt die DS-GVO fest, welche Rechte denjenigen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, zustehen, und dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche diese Rechte in transparenter, leicht verständlicher Sprache, zeitnah, kostenlos (Ausnahme nur bei rechtsmissbräuchlicher Häufigkeit der Anfrage) und vor allem vollständig und richtig sicherzustellen hat, im Einzelnen sind das die Rechte auf:

- Information, Art. 13, 14 DS-GVO

- Auskunft, Art. 15 DS-GVO

- Berichtigung, Art. 16 DS-GVO

- Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Art. 17 DS-GVO

- Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO

- Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO

- Widerspruchsrechte nach Art. 21 DS-GVO

Was bieten wir an?

Unsere Datenschutz-Experten unterstützen Sie bei der rechtzeitigen, vollständigen und transparenten Information der Betroffenen wie  Bewerber, Beschäftigte, Interessenten und Kunden, Website-Besucher oder Lieferanten.  Mit uns holen Sie erforderliche Einwilligungen rechtssicher ein und stellen einschlägige Widerspruchs- und Widerrufsrechte DS-GVO-konform sicher. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Einzelfall bei eingehenden Betroffenenanfragen. Ziel ist aber vor allem, praxisorientierte Prozesse zu implementieren, die die fristgerechte und vollständige Bearbeitung aller eingehenden Anfragen sicherstellen.